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Stobwasserstr. 4, Braunschweig
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Einlagerungsbedingungen

Einlagerungsbedingungen

1) Die vorliegenden Vereinbarungen regeln Rechte und Pflichten der Kunden, die ihre Reifen bei K&R Reifenzentrum GmbH lagern.

 

2) Das K&R Reifenzentrum GmbH ist an Werktagen von 9 bis 18 Uhr und Samstags 9-12 Uhr geöffnet.

 

3) Das K&R Reifenzentrum GmbH verpflichtet sich, die Reifen und Räder unter Einhaltung aller hier getroffenen Vereinbarungen im Lager zu verwahren.

 

4) Ihre Räder und Reifen nehmen wir entgegen, nachdem Sie sich mit den vorliegenden Bestimmungen vertraut gemacht haben.

 

5) Das „Formular Reifeneinlagerung“ enthält für die Abholung der Reifen/Räder erforderliche Informationen wie Kennzeichennummer und voraussichtlicher Abholtermin. Auf Kundenwunsch können im Formular zusätzliche Informationen berücksichtigt werden.

 

6) Mit der Unterschrift des Formulars „Reifeneinlagerung“ bestätigt der Kunde, dass er Besitzer der Reifen/Räder ist oder die entsprechende Vollmacht vom rechtmäßigen Besitzer hat.

 

7) Vor der Lagerung muss der Besitzer der Reifen/Räder kleine Steine und Fremdkörper aus den Profilrillen entfernen, damit eine präzise Bewertung ihres Zustandes durchgeführt werden kann.

 

8) Ein beschädigter Reifen wird nur nach einer entsprechenden Anmerkung über seine Beschädigung im Formular „Reifeneinlagerung“ angenommen.

 

9) Bei der Abholung der Reifen muss der Kunde das Formular „Reifeneinlagerung“ vorzeigen, das er bei der Anlieferung der Reifen/Räder erhalten hat.

 

10) Bei der Abholung hat der Kunde den Zustand der Reifen/Räder zu überprüfen.

 

11) Bei Verlust des Formulars „Reifeneinlagerung“ ist der Kunde verpflichtet, mindestens zwei Lichtbildausweise vorzuzeigen, damit die Identität der zur Abholung berechtigten Person bestätigt werden kann.

 

12) Bei Feststellung der Mängel oder Schäden irgendeiner Form, stellt das „Formular Reifeneinlagerung“, das am Tag der Übernahme der Reifen/Räder durch K&R Reifenzentrum GmbH angefertigt wurde, die einzige Grundlage für die Reklamation dar. Die Reklamationsfrist beträgt 14 Tage.

 

13) Werden die Reifen/Räder früher als vereinbart abgeholt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Verwahrungsgebühr.

 

14) Das K&R Reifenzentrum GmbH übernimmt keine Haftung für Sachmängel der eingelagerten Reifen/Räder, wenn sie im „Formular Reifeneinlagerung“ nicht angezeigt wurden. Des Weiteren haften wir nicht für Mängel oder Schäden an Reifen/Rädern, soweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit von K&R Reifenzentrum GmbH entstanden sind. Bei Schäden besteht kein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung. Der Kunde erhält jeweils einen qualitativ gleichwertigen Reifen/Rad.

 

15) Sollten die eingelagerten Reifen/Räder nach Ablauf von einem Jahr nach der Einlagerung nicht abgeholt werden,  erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass K&R Reifenzentrum GmbH frei über die Reifen/Räder verfügen kann und unabhängig von dieser Vereinbarung darf K&R Reifenzentrum GmbH weiterhin Ansprüche auf Vertragsstrafen geltend machen. Entstehen durch die Nichtabnahme der Reifen am vereinbarten Termin finanzielle Verluste, die höher als Vertragsstrafen sind, hat das K&R Reifenzentrum GmbH Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des geltenden Rechts.

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